[Zusatzlektion] Lizenzfreie Bilder zur kostenlosen Nutzung

Bilder kann man ständig gebrauchen, den Bilder sorgen für Hingucker, aber die wenigsten sind die besten Grafiker oder Fotografinnen. Aber dennoch will man das perfekte Bild für seinen Social-Media-Beitrag haben, den Bilder sind Hingucker, das Auge bleibt an ihnen hängen und macht ggf. neugierig auf den dazugehörigen Beitrag.

Das Netz quillt über vor Bildern, aber jetzt jeden Urheber oder jede Urheberin zu fragen, ob man deren Bild verwenden darf, ist für beide Seiten unter Umständen müßig.

Um gute Bilder zu finden – Grafiken, Fotos, Cliparts, Icones etc. – gibt es zahlreiche Datenbanken, die mit Bildern für kleines Geld oder sogar kostenlosen Bildern werben. Perfekt. Da auch das Budget oft klein ist, perfekter, wenn es eine kostenlose Nutzung gibt. Bilder, die ich nutzen darf und für die ich nix bezahlen muss, wer will mehr verlangen.

Nun ja, da ist immer noch das Problem mit dem Urheberrecht und der Nutzungserlaubnis seitens des Urhebers. Hier helfen Lizenzen weiter, die Pauschal jedem, der das Bild nutzen möchte, genau sagt, was er damit machen darf.

Lizenzen – pauschale Übertragung von Nutzungsrechten

Die meisten Bilddatenbanken zeigen zu jedem Bild an, welche Lizenz gilt und es Ihre Pflicht, sich vor der Nutzung genau Gedanken darüber zu machen, wo wird das Bild am Ende überall auftauchen?

Ein typisches Anwendungsszenario könnte sein: Sie schreiben eine Blogbeitrag, der über Twitter und Facebook geteilt werden darf bzw. geteilt wird. Zudem gefällt Ihrem Vorgesetzten der Post und er bittet Sie, diesen auch noch in der Bibliothekszeitschrift, die einmal im Vierteljahr gedruckt erscheint und für einen kleinen Obolus verkauft wird, zu veröffentlichen. Das ist eine tolle Anerkennung, aber das macht es für Sie auch notwendig, genau in die Lizenz zu schauen, weil alles zustimmungspflichtige Veröffentlichungen eines fremden Bildes sind. Viele Lizenzen erlauben das eine und verbieten das andere oder der kleine monitäre Betrag, den man entrichtet, deckt nur eine Nutzung ab.

Ein Beispiel für sorgfältige Lizenzprüfung

Buch Life on Instagram, 2017 mit einem daraufliegenden Handy, auf dem Instagram geöffnet ist
Life on Instagram – 2017

Dieses Bild habe ich in einer Datenbank gefunden, wo es ohne Verlinkung auf die Lizenz als CC0, gemeinfrei und lizenzfrei betitelt worde.


Super, aber hellhörig geworden bin ich dann doch, weil es keine Verlinkung gab. CC0-Lizenz und andere freie Lizenzen (außer datenbankeigene) müssen in den Bilddatenbanken beim jeweiligen Bild verlinkt sein. Ist dies nicht der Fall, gehen Sie davon aus, dass da was nicht stimmt.

Ich bin in weiteren Bilddatenbanken (Google-Rückwärtssuche) fündig bei dem Bildgeworden, jeweils mit sehr unterschiedlichen Lizenzbeschreibungen. Am Ende fand ich die Originalseite bei kaboompics. Dort wurden das Bild als frei zum Download angeboten. und erst auf der Lizenzseite des Anbieters war zu lesen: Das Bild ist nutzbar für kommerziellen und nichtkommerziellen Gebrauch, im Blog, auf Social-Media-Plattformen oder gedruckt auf T-Shirts. Unerwünscht ist die Integration der Fotos in eigene Bilddatenbanken ohne Erlaubnis.

Für Print gilt: „Don’t sell unaltered copies of a photo, e.g. don’t sell it as a stock photo, poster, print or on a physical product without adding any value.“

Um nachweislich zu haben, welche Lizenz nun gilt, CC0 ist es jedenfalls nicht, habe ich mir die entsprechenden Seiten als PDF zusammengestellt, zum einen die Seite mit dem Bild, zum anderen die mit der Lizenz und als PDF hochgeladen.

Das Bild „Life on Instagram – 2017“ trägt den Titel „Life on Instagram Book and Vintage Cameras“ und stammt von Karolina Grabowska. Es war Teil eines ganzen Fotoshootings und wird unter einer sehr großzügigen Lizenz zur Verfügung gestellt.

Lizenzfreie Bilder

Lizenzfrei heißt nur „royalty free“, d.h. es fallen keine regelmäßigen Lizenzgebühren an.

Zu finden gibt es sehr viele „Lizenzfreie Datenbanken“, die die Bilder kostenfrei zur Verfügung stellen, z. B.

Alle hier aufgelisteten Datenbanken bieten zu eigenen Lizenzen Bilder, die für Open Content und somit für Open Educational Ressources nicht geeignet sind.

Empfehlenswert ist, dass Sie das Bild, mit Datum und der zu dem Zeitpunkt gültigen Lizenz archivieren. Dass dies notwendig ist, zeigt die Lizenzänderung von Pixabay, die 2019 auch für bereits in der Datenbank enthaltene Bilder die Lizenz rückwirkend von einer CC0-Lizenz geändert hat. Da es einige problematische Formulierungen in dieser Lizenz gibt, sind die Bilder von Pixabay für Open Content, z. B. Open Educational Ressources nicht mehr zu verwenden.

Creative Commons Lizenzen

Einfacher wird es mit Bildern, die unter einer Creative Commons Lizenz stehen. Die Lizenzen gelten für als Veröffentlichungen und sagen ganz klar, was bei einer Nutzung beachtet werden muss.

Diese Grafik wird von der TU Darmstadt unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 DE bereitgestellt. Die darin verwendeten Logos stammen von Creative Commons. Die Grafik kann hier Heruntergeladen werden

Bei der Nachnutzung von Bildern ist neben der Einhaltung der Rechte auf eine entsprechende Beschreibung der Inhalte zu achten. Dafür kann man sehr gut auf sogenannte TULLU-Regel setzen, die es leicht machen soll, keine wichtigen Informationen zu vergessen.

Die Bestandteile der TULLU-Regel

Titel – wie ist das Material benannt? Wenn ein Titel angegeben ist, sollte dieser genannt werden.

Urheber*in  – wer hat das Material erstellt? Der Name muss so angegeben werden, so wie ihn der/die Urheber*in genannt hat, auch wenn es sich um Nutzernamen, einen Gruppen-, Firmen- oder Vereinsnamen handelt.

Lizenz – unter welcher Creative Commons Lizenz ist das Material veröffentlicht worden? Die Lizenzversion muss mit allen Bestandteilen genannt werden (siehe Beispiel unten), dazu gehört auch die Versionsnummer und ggf. die Angabe, ob es sich um eine portierte (an die Gesetzgebung eines Landes angepasste) Version handelt.

Link zur Lizenz – wo ist der Lizenztext zu finden? Ein Link auf die Lizenz muss angegeben sein (bei Printprodukten wird der Link ausgeschrieben). Sehr unüblich, aber möglich ist es, anstelle eines Links eine Kopie des Lizenztextes mit dem Werk zu verbreiten.

Ursprungsort – wo ist das Material zu finden? Ein Link auf den Fundort ist notwendig, damit Nachnutzer*innen den Ursprung nachvollziehen können.

In Anwendung der TULLU-Regel wäre für die 5 Hinweise oben folgende Lizenzangabe anzugeben:

Quellangabe:
OER leichtgemacht mit der TULLU-Regel – daraus der Abschnitt: Die Bestandteile der TULLU-Regel, Sonja Borski und Jöran Muuß-Merholz, OER-Info. Dieser Text steht unter der CC BY 4.0-Lizenz, URL: https://open-educational-resources.de/oer-tullu-regel/

Dieses Regel lässt sich auf alle CC-Materialien anwenden.

Wichtig ist, dass bei vorgenommenen Veränderungen, diese kenntlich gemacht werden, z.B.

Blaues Buch, Maria, CC-BY 3.0 DE, Flickr.com, Bearbeitung (Farbfilter, ) Markus

The Use of Creative Commons, Heiner, CC-BY-NC 4.0, Website XY, Übersetzung ins Deutsche: Lucia

Aber uns als „Bibliothekar:innen“ sollte das richtige Zitieren nicht zu schwer fallen.

Datenbanken/Suchmaschinen für CC-lizensierte Bilder

  • New Old StockLizenz (CC-Lizenzen) – wenn es nicht immer brandneue Bilder sein müssen, wird man vielleicht hier fündig (große Deckungsgleichheit mit Die Commons von Flickr
  • Die CommonsLizenz (CC-Lizenzen) von Flickr
  • CC-Search – Suche für CC-Inhalte (auf passende Lizenz achten)
  • Wikimedia Commons – neben CC-Lizenzen auch andere freie Lizenzen (auf passende Lizenz achten) –> Hilfreich ist der Lizenzgenerator für das richtige Zitieren.
  • PhotoPin – (CC-Lizenzen in Version 2.0, FAQ) -Datenbanken mit Millionen von Bildern (auf passende Lizenz achten)

Warum steht jetzt eigentlich immer „auf passende Lizenz achten“? Nun ja, es gibt bei CC-Lizenzen auch mehr oder weniger offene Lizenzen. Je unklarer zukünftige Anwendungen sind oder je mehr Sie diese zur Nachnutzung anbieten wollen, desto eher sollten Sie auf offene Lizenzen auch bei Bildern achten.

Offene bis geschlossene Lizenzen, Public Domain (gemeinfrei) über CC Zero und CC-Lizenzen bis hin zu „Alle Rechte vorbehalten“

Gemeinfrei / CC0

Gemeinfreiheit heißt, dass die Güter ohne Namensnennung und Kosten genutzt werden können. Bei Bildern und Texten spricht man von gemeinfreien Werken, wenn die Urheberrechte erlöscht sind, z.B. 70 Jahr nach dem Tod eines Autors.

CC0 = Creative Commons Zero-Lizenz heißt nicht gemeinfrei, sondern Copyleft. Hier verzichten die Urheber auf alle ihre Rechte, sodass Sie die Werke ohne Namensnennung und Kosten privat und kommerziell nutzen können. iRights.info erklärt genauer, was unter CC-Zero zu verstehen ist.

  • Freestock.orgLizenz (CC0) – kleinere Bilddatenbank mit mal nicht „soooo“ perfekten Bildern
  • PICoGRAPHYLizenz (CC0) – kleinere Bilddatenbank, hochwertige Bilder zum Entdecken
  • PublicDomainPictures.net – Lizenz für kleinere Auflösungen i.d.R. CC0 – Aufpassen: kostenpflichtige Downloads und Stockphotos (kostenpflichtig) sehen prominenter aus als die kostenfreien CC0-Downloads
  • OpenClipartLizenz (CC0) – große Clipart-Datenbank

Entdeckeraufgaben gibt es zu dieser Lizenz nicht. Dennoch sollten Sie genauer überlegen, wie Sie mit Bildern in Ihren Beiträgen umgehen, insbesondere beim Teilen in diversen Sozialen Netzwerken.

Entdeckungsressourcen

Graf, Klaus: Beiträge zu Creative Commons-Lizenzen auf Archivalia (nicht nur für Bilder)

Porter, Michael: Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenz) richtig nutzen – wie gebe ich den Urheber korrekt an? (knapp 10 Minuten), SpeakStaff

Rieck & Partner: CC-Lizenz – kostenlos, nicht umsonst und Was ist gewerbliche Nutzung bei Fotos? Was gilt in Social Media?, 2018

Und welche Lizenz darf man verwenden, wenn die Seite Inhalte mit verschiedenen Lizenzen enthält? Hier hilft der CC-Mixer weiter:
Creative Commons Mixer

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