Bewegte Bilder

Bis jetzt waren unsere Reiseziele recht statisch. Diesmal gibt es nun mehr Bewegung. Wir lassen Bilder in Bewegung geraten.

Internet ohne Videos? Komplizierte Dinge lassen sich doch sehr einfach durch Videos erklären, ohne langwierige Texte und schwierig zu gestaltende Bilder. In der ein oder anderen Lektion hat ein Video komplexe Sachverhalte einfach erklärt. Und ganz ehrlich, es ist doch super einfach, das Smartphone zu zücken und seinen lieben daheim ein Video vom Strand per WhatsApp-Nachricht zu schicken oder als Story auf Instagram aller Welt den entspannenden Nachmittag zeigen?

In dieser Lektion werden wir uns genauer mit Video-Plattformen und bewegten Bildern im Internet beschäftigen.

Als Einstimmung auf das Thema können Sie sich ein kurzes Video zum mittelalterlichen Auskunftsplatz auf YouTube ansehen.

Mit Youtube sind in den letzen Jahren Video- und Live-Streaming-Dienste Teil unseres täglichen Lebens geworden. Unangefochtener Spitzenreiter ist YouTube, welches 2005 gegründet und 2006 von Google gekauft wurde. Mit mehr als inzwischen 2 Milliarden Nutzen weltweit und einem minütlichen Zuwachs von ca. 400 Stunden kommt man an YouTube nicht vorbei (Quelle: Brandwatch). Auf der Plattform entstehen eigene Videoformate, es bilden sich Communities zu Themen und einige YouTuber gehören inzwischen selbst zur Promi-Liga. Dazu gehört z.B. der YouTuber Gronkh, der u.a. mit seinen Let’s Play-Videos über 4,89 Millionen Abonnenten erreicht.

YouTube-Alternativen können Dailymotion oder Vimeo sein, die jedoch zum Teil etwas andere Zielgruppen und somit Inhalte haben. Dailymotion ist ein französisches Angebot, ähnelt aber am ehesten YouTube, obwohl die Seite wesentlich aufgeräumter wirkt. Vimeo beherbergt eher künstlerisch gestaltete Filme. Diese drei Plattformen dienen hauptsächlich dem Speichern von Videos, auch wenn YouTube und DailyMotion Lifestreams zulassen. Andere Plattformen hingegen sind da eher auf das Streamen von Inhalten spezialisiert.

Ein solcher Dienst ist Twitch, welches eher bei Gamern bekannt ist und von Amazon 2014 für 970 Millionen Dollar erworben wurde. Twitch ist ein Live-Streaming-Videoportal, das fast ausschließlich zur Live-Übertragung von Videospielen genutzt wird. Es verzeichnet, nach eigenen Angaben, derzeit 15 Millionen Besucher weltweit, davon 3 Millionen „Creators“ (Meedia).

Auch die Bibliotheks- und Wissenschaftswelt hat auf Twitch ein Zuhause gefunden. Forschungsstrom streamt einmal monatlich auf Twitch zu Wissenschafts- und Bibliotheksthemen.

Neben den eher klassischen Videoportalen sind im Bereich bewegte Bilder natürlich auch die sehr umfangreichen Mediatheken der Fernsehsender zu nennen, wie z. B. die Mediatheken der ARD, ZDF oder Arte, und gebündelte Online-TV-Angebote wie Joyn, Zattoo und WaipuTV. Dort kann man neben Live-TV auch auf die kostenlosen Mediatheken der einzelnen Sender nutzen und oft auch exklusive Filme und Serien entdecken.

Nicht nur klassische TV-Angebote lassen sich im Netz finden, sondern auch reine Streaming-Dienste und -Angebote. Hier zu nennen wäre Netflix, welches 1997 gegründet wurde und welches im Juni ca. 192,95 Millionen zahlende Abonnenten nachweisen konnte. Netflix ist einer der größten Streamingdienste. Innerhalt von 60 Sekunden wurden 2020 ca. 765.000 Stunden, 2019 ca. 700.000 Stunden Film konsumiert, 2018 waren es noch ca. 270.000 Stunden.

Youtube

Doch schauen wir uns nun Youtube etwas genauer an. Neben „klassischen“ Katzenspots (zum Beispiel) und Musikvideos (zum Beispiel und zum Beispiel) bietet Youtube Mitschnitte von Vorlesungen (zum Beispiel), Bibliotheksveranstaltungen (zum Beispiel) oder auch Let´s Play Videos (zum Beispiel). Im Sinne des Adhoc-Lernens und lebenslangen Lernen werden auch unzählige Anleitungen hochgeladen. Das reicht von Excel-Tutorials, über Make-Up-Tipps (zum Beispiel), Anleitungen zum Stricken, Buchbesprechungen (zum Beispiel) bis hin zum Heimwerken. Grenzen der Themen sind die Phantasie der Kreativen.

Videos und Bilder, die Ideen von Memes aufgreifen, können genutzt werden, um vielleicht ein anderes Bild von Bibliotheken zu zaubern. Memes sind im Internet besonders verbreitete und immer wieder zitierte und nachgeahmte Ideen, die sich quasi wie Viren verbreiten. Daher stammt auch der Begriff des viralen Videos. Beispiele aus den vergangenen Jahren sind, z.B. der Harlem Shake und You’ll nerver walk alone.

Einige Bibliotheken benutzen YouTube schon lange für eigene Angebote, seien es Imagefilme, Vorleserunden in Zeiten von Corona, Veranstaltungsberichte oder Lehr- und Erklärfilme.

Der Bericht der ZBW „Bibliotheken auf YouTube: Zwischen gutem Image, Haul und lautem Essen“ von 2015 ist zwar inzwischen etwas in die Jahre gekommen, enthält aber immer noch gute Informationen, deshalb lohnt sich ein Blick.

Hier einige Entdeckerressourcen, von offiziellen Verbänden über große und kleine, öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken:

Das Recht, das Recht, das Recht …

Eines ist klar: Urheberrechte müssen natürlich auch bei Videos beachtet werden. Leider stellen nicht immer die eigentlichen Urheber die Videos auf Video-Plattformen online. Das kann das Einbinden von Videos problematisch machen. Wie immer, wenn es um dieses Thema geht, der Hinweis auf das Portal iRights.info.

Ein paar Punkte, bei denen Sie kritisch werden sollten:

  • Musikvideos, Filme, die auf keinem offiziellen Kanal (Schauspieler, Sänger, Musikverlag, Studio, Radiosender) gepostet wurden, deuten darauf hin, dass die Urheberrechte zum Verbreiten nicht beim Verbreitenden liegen. [Ausnahme: Offene Lizenz liegt vor und ist ordnungsgemäß verlinkt.]
  • Mitschnitte von Konzerten, Theateraufführungen in (schlechterer) Qualität. Siehe dazu den Punkt darüber.
  • Personen werden bloß gestellt und die Aufnahme wirkt heimlich gefilmt. Deutlich private Aufnahmen insbesondere mit Kindern. (Persönlichkeitsrechte)
  • Auch das Ansehen ganzer urheberrechtlich geschützter Werke im Stream ist eine Urheberrechtsverletzung, da Sie am Ende das gesamte Werk heruntergeladen haben.

Eine sehr knappe Übersicht, was grundsätzlich rechtlich von YouTubern (Videoproduzenten und Videoverteilenden) zu beachten ist, gibt es bei Chip.de.

Videos schnell teilen

Videoplattformen erlauben es oft, die Videos in eigene Inhalte einzubinden, engl. embed. Bei Embedding wird ein Code (Skript) in einen Beitrag eingefügt. Nach Abspeichern des Beitrages wird das Video (oder der Tweet oder der Facebook- bzw. Instagrambeitrag 😉 ) angezeigt. Der Code wird oft unter der Funktion Teilen angeboten. Beim Einbetten muss man darauf achten, dass die Seite als Code (HTML oder Text) angezeigt wird und nicht als visueller Editor, da sonst die eingegebenen Zeichen wie < > usw. als Code codiert wird.

Der WordPress-Editor bietet eine ganze Reihe von Blöcken, die das Einbinden von Videos, Bildern etc. von anderen Seiten vereinfacht. Sie benötigen nur noch die URL z. B. zum Video (Kurz-URL bei Youtube) und nach dem Einfügen des Links kümmert sich WordPress um den Rest. So einfach das Einbinden damit ist, desto schwieriger ist das Beeinflussen von Datenschutzvorgaben.

Denn es gibt deutliche datenschutzrechtliche Bedenken, da häufig Tracking Cookies gesetzt werden, aber für die Seitenbesucher nicht immer klar ist, auf welchen Seiten sie sich noch befinden. Durch das Einbetten wird ein sogenannte iframe geschaffen. Dieser Rahmen beinhaltet die fremde Seite, d. h. beispielsweise bei einem YouTube-Video ist er ist ein direkter Rahmen zu Youtube. Es gelten für dieses Video auch die Datenschutzbestimmungen und Regeln von Youtube, ohne dass der Besucher dies vor oder beim Aufruf der Seite davon Kenntnis erlangt bzw. vermeiden kann, diese Seite dadurch „mitzubesuchen“.

Sie als Betreiber eines Blogs müssen in Ihrer Datenschutzerklärung darauf hinweisen. Sie können aber auch beim Einbetten darauf achten, dass Sie durch Einstellungen etwas zum Datenschutz beitragen.

Achtung, folgende Tipps funktionieren leider nur mit der Premium-Version oder einem selbstgehosteten WordPress-Blog.

Youtube bietet eine Einstellung an, bei deren Auswahl das Setzen von Cookies unterbunden wird. Die entsprechende Einbettungsoption muss leider bei jedem Video wieder eingestellt werden. Wenn Sie ein Video gefunden haben, welches eingebettet werden soll, gehen Sie auf „Teilen“ -> „Einbetten“ und setzen Sie ein Häcken bein „Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren“. Der einzufügende Code für das iframe beinhaltet als Haupt-URL „www.youtube-nocookie.com“ und zeigt somit, dass mit diesem Code von Youtube kein Cookie gesetzt wird.

Um diesen Code einzubinden, sollten Sie im Guttenberg-Editor keinen Einbetten-Block wählen, sondern den HTML-Block und in diesen den Code einfügen. Das funktioniert genauso

HTML-Block und Einbettungscode von Youtube

Wenn Ihnen das zu umständlich ist, können Sie bei einem selbstgehosteten Blog auch das PlugIn Lazy Load for Videos installieren. Auch hier reicht die Eingabe des Kurzlinks („Teilen“ -> Kopieren des dort angezeigten Links, der youtu.be enthält). Das PlugIn fertig ein Bild vom Video an. Erst mit Klick auf das Bild wird das Video mit dem datenschutzfreundlichen Link „www.youtube-nocookie.com“ geladen und angezeigt. Hier entscheidet der Nutzer aktiv, die Seite Youtube, d.h. das Video aufzurufen.

Entdeckeraufgaben

Erkunden Sie einen oder mehrere der o.g. Dienste und finden Sie ein Video (möglichst mit Bibliotheksbezug), das es wert ist, Ihrem Blog als Eintrag hinzugefügt zu werden.

Finden Sie vielleicht etwas über das Thema Bibliotheks Domino oder über Fernleihe? Welche Themen finden Sie, wenn Sie nach Bibliotheken suchen? Schauen Sie sich verschiedene Kanäle von Universitäts- oder Hochschulbibliotheken an. Welche Themen kommen besonders häufig vor?

Erstellen Sie einen Blog-Post über Ihre Erfahrungen. Was hat Ihnen bei bestimmten Bibliotheken gefallen bzw. mißfallen? Warum haben Sie gerade dieses Video ausgewählt? Wenn Sie an Ihre eigene Bibliothek, Einrichtung denken. Wo würden Sie gerne Videos einsetzen oder selber gestalten? Was sind Hemmnisse?