Bildrechte

Wir müssen reden. Wer eine Reise macht, der will natürlich nicht nur erzählen, was er gesehen hat, sondern die Reise auch bebildern. Und genau bei den Bilder ist einiges Rechtliches zu beachten. Das bleibt nicht aus, wenn man sich im Bereich der Veröffentlichung bewegt und es um Bilder geht, die man zur Verschönerung seiner Beiträge etc. verwenden möchte. In dieser Lektion geht es genau darum.

An dieser Stelle aber erstmal ein Disclaimer. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, sondern gibt nur einen Überblick auf beachtenswerte Fragen und stellt Quellen vor, die hilfreich sein können. Die hier gegebenen Hinweise sind durch Recherchen zusammengetragene Informationen und geben Anhaltspunkte für ein rechtskonformes Verhalten. Die Hinweise werden nach bestem Wissen und Gewissen gegeben und ich übernehme keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität sowie keinerlei Haftung für mögliche Rechtsfolgen.

Im Zweifel rate ich Ihnen dazu, ein Bild lieber nicht zu verwenden, wenn Sie unsicher sind, oder dazu eine:n Expert:in zu kontaktieren, um ganz sicher zu sein. Sie können natürlich auch den oder die Rechteinhaber:in jederzeit direkt fragen.

Ein erster Überblick

Die folgende Präsentation ist von Dr. Thomas Schwenke für den O’Reilly @dpunkt.verlag erstellt wurden. Sie ist zwar von 2013, enthält aber die wichtigsten Punkte zum Bild- und Fotorecht und ist somit ein guter Einstieg.

Dr. Thomas Schwenke: Von den Gefahren des Bilder-Teilens – und wie man sie vermeidet, Slidshare, 2013

Ganz grundsätzlich: Ich darf natürlich meine eigenen Bilder verwenden und muss das natürlich nicht gesondert kenntlich machen. Es ist mein Bild, ich besitze das Urheberrecht, inklusive der Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte, daran und kann es daher an jeder Stelle auch veröffentlichen, an der ich es einsetzen möchte. Grenzen sind Rechte Dritter, wie das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen, ggf. das Urheberrecht an den dort abgebildeten Dingen, aber auch Markenrechte oder Eigentums- und Hausrechte.

Oder andersrum ausgedrückt:

  • Laden Sie nie Fotos hoch, welche Sie nicht selbst aufgenommen haben. Ausnahme: Sie haben die Erlaubnis des Fotografen (Urhebers) oder Rechteinhabers (z. B. Verlag).
  • Möchten Sie ein Foto eines anderen Fotografen verwenden, fragen Sie den Fotografen um Erlaubnis. Und ja, Sie müssen dann auch beim Bild immer den Namen des Urhebers nennen.
  • Bei der Nutzung von Bilder mit CC-Lizenzen: Urhebername und die Bezeichnung der entsprechenden Lizenz sowie der Link zur Lizenz sind Pflicht.
  • Schauen Sie sich das Motiv Ihres eigenen Fotos an:
    • Holen Sie die Erlaubnis von Personen (insbesondere von Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen) ein.
    • Sind Markenrechte berührt?
    • Könnte jemand Haus- oder Eigentumsrechte geltend machen? Im Zweifel lieber fragen.

Beachten Sie die Rechte anderer! Wenn alle Rechte vorbehalten sind, verzichten Sie auf die Verwendung der Bilder. Wenn bestimmte Rechte vorbehalten sind, z. B. Recht auf Veränderung oder das Verbot kommerzieller Nutzung denken Sie genau darüber nach, ob es hier zu Konflikten kommen kann.

Grundlegende Informationen

Auf der Plattform iRights.info, die sich sehr intenstiv mit dem Thema Recht in der digitalen Welt beschäftigt, gibt es einige Artikel zum Thema Fotos und Grafiken. Wenn Sie ein wenig Zeit haben und einen freien Kopf, schauen Sie sich diese Beiträge an:

Einen kurzen, aber sehr gelungenen Überblick über Bildrechte gibt e-recht24.de.

Das darf ich, oder?

Hier ein paar Hypthesen und ein paar dazugehörige Lesetipps mit den Antworten:

Das Verwenden von Screenshots ist doch unproblematisch, schließlich habe ich die ja selbst erstellt.

Das Einbinden von Buchcovern ist doch unbezahlte Werbung für den Verlag sowie das Buch und ist daher erlaubt.

Beispiele, wie Verlage damit umgehen

  • Blogger*innen, Hinweise von Kiepenheuer & Witsch für „Buch)Blogger*in, Bookstagramer*in, buchaffine/r Influencer*in, Podcaster*in oder Booktuber*in“
  • Hinweise für Blogger des dtv-Verlags

Bilder aus der Bilder-Google-Suche darf ich frei nutzen, sonst würden sie bei Google nicht angezeigt. (Alternativ natürlich Bing, DuckDuckGo usw.)

Lizenzfreie Bilder kann ich einfach so verwenden und die Nutzung ist immer kostenlos.

Hier kurz zusammengefasst: Es gibt viele Bilddatenbanken, die mit „lizenzfreien“ Bildern werben, aber das ist falsch. Lizenfrei gibt es nicht, sondern das ist m.E. eine Fehlübersetzung von „royalty free“, was i.d.R. nur heißt, dass keine regelmäßigen Lizenzgebühren anfallen. (siehe: Fotos, Filme, Bildrechte: Was darf ich auf meiner Website, im Onlineshop und bei eBay & Co veröffentlichen?, e-recht24.de)

Gemeinfreie Bilder darf ich auch ohne Namensnennung jederzeit verwenden.

Freie Lizenzen

Hoffentlich habe ich Sie jetzt nicht komplett abgeschreckt mit diesem komplexen Thema. Nicht immer ist man in der Lage, das perfekte Bild nämlich selbst herzustellen und man ist auf die Bilder anderer angewiesen. Manchmal braucht man ein Bild auch einfach nur, um etwas zu bebildern, ohne dass man explizit auf das Bild eingehen will (Zitatrecht). Und jedesmal fragen? Da wird man gefühlt nie fertig.

Hierzu können Sie auf Bilder mit freien Lizenzen zurückgreifen.

Zu den freien Lizenzen gehören Creative Common Lizenzen.

Was ist eine CC-Lizenz? D i e CC-Lizenz gibt es nicht. Das Lizenzmodell erlaubt es nach dem Bauskastenprinzip die Rechte einzuräumen, die man ohne Nachfrage erlauben möchte. So kann man ein Bild z. B. nutzen, sofern man den Namen des Urhebers nennt (CC BY).

Kurzer Hinweis: CC-Lizenzen kann man für alle Inhalte im Netz verwenden, nicht nur für Bilder und es gibt gute Gründe für die Verwendung der Lizenzen.

Diese Grafik wird von der TU Darmstadt unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 DE bereitgestellt. Die darin verwendeten Logos stammen von Creative Commons. Die Grafik kann hier Heruntergeladen werden

Wichtig ist zudem, die Lizenz, unter der das Bild veröffentlicht wurde, muss angegeben werden. Sonst kann der folgende Nutzer/Leser nicht erkennen, dass dieses Bild unter bestimmten Rechten steht. Am Besten Sie verlinken die Lizenzbezeichnung direkt. Achten Sie dabei darauf, die Version der Lizenz genau mit anzugeben, in der Auflistung oben wird die Version 3.0 DE verwendet.

Beispiel für die richtige Beschriftung eines Bildes unter einer CC-Lizenz: bibliothekarin, Sossi loves books, Flickr.com, unter CC-BY 2.0 Generic
bibliothekarin, Sossi loves books, Flickr.com, unter CC-BY 2.0 Generic

Zum Kleingedruckten: Es gibt viele Dienste, über die Bilder gespeichert und geteilt werden können, z. B. Flickr, Dawawas oder Fotocommunity.de. Sie werden sicherlich den ein oder anderen Dienst finden, der Ihnen genau das bietet, was Sie benötigen. Aber gerade bei kostenlosen bzw. werbefinanzierten Diensten, die keine Premium-Variante anbieten, sollten Sie dringend einen Blick in die Geschäftsbedingungen werfen. Unter Umständen verlangt ein Anbieter wesentlich mehr Rechte am Bild als Sie bereit sind einzuräumen oder er gibt Ihnen nicht die Rechte, die Sie für eine sinnvolle Nutzung der Bilder benötigen. Schauen Sie genau hin!

Weiterführende Informationen zu Creative Commons-Lizenzen und weitere Lesempfehlungen finden Sie auf der Extra-Seite Modul 6 – Bilder in einer bunten Welt.

Entdeckeraufgaben

Schreiben Sie ein Blogbeitrag zu Ihren bisherigen Erfahrungen mit Bildern aus dem Internet. Wofür haben Sie Bilder benötigt und vor welche Herausforderungen wurden Sie gestellt? Haben Sie sich da auch jedesmal Gedanken über die Rechtesituation gemacht und / oder hatten Sie andere Hürden zu überwinden?

Folgen Sie diesem Link: https://flic.kr/p/duY2B7. Laden Sie das Bild herunter und fügen Sie es in Ihren Blogbeitrag ein. Geben Sie die entsprechende Lizenzinformationen an. Und dürften Sie das Bild bearbeiten?

Ich bin gespannt auf Ihre Antworten. Setzen Sie doch einfach einen Bezug auf diese Lektion (Link) oder schreiben Sie hier einen kurzen Kommentar mit Link zu Ihrem Beitrag.